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Erstklassige Verteidigung

für Vermieter.

Wir bieten die vielversprechendste Vertretung vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht an.

Unser neuer Fokus.

Seit 2014 finanzieren wir Verfahren zur Reduktion von Mietzinsen in Wien, dadurch mitbegründeten wir eine gesamte Industrie. Im Jahr 2024 verlegten wir unseren Fokus auf die Vertretung von Vermietern in Verfahren gemäß § 37 MRG vor der Schlichtungsstelle und vor Gericht.

Mietheld agiert jenseits ideologischer Zwänge und handelt stets im Interesse seiner Klientel. Wir haben keine gesellschaftliche Agenda und sind nicht politisch motivert. Unser einziges Credo ist es, unseren Kunden eine exzellente Dienstleistung zu offerieren.

Unsere Stärken.

Ihr Mieter möchte den Mietzins reduzieren und strengt ein Verfahren an? Unsere Firmenhistorie verschafft uns mehrere Vorteile, die Sie sich zu Nutze machen können, wenn wir Sie verteidigen.

Maximale Erfahrung

Wir haben über 5.000 Verfahren vor der Wiener Schlichtungsstelle und vor Gericht erfolgreich finanziert. Dadurch konnten wir immenses Partikularwissen in Bezug auf das Mietrecht und auf diverse Prozesstaktiken anhäufen. Kaum jemand in Österreich kann eine derart tiefgründige Expertise auf diesem Gebiet vorweisen wie wir. Wir haben Zugang zu rechtlichen Informationen, die den meisten Rechtsanwälten verwehrt bleibt.

 

Beispielsweise liegen uns hunderte Sachverständigengutachten vor, die für unterschiedliche Gegenden Wiens gerichtlich festgestellte Lagezuschläge ausweisen, die in der pauschalen Lagezuschlagskarte der Schlichtungsstelle unberücksichtigt sind. Auch kennen wir Gegenden, in denen entgegen der Literatur lagezuschlagslose Gründerzeitviertel verneint wurden. Insgesamt führt unsere umfassende Erfahrung dazu, dass wir im Verfahren gegen Ihren Mieter das optimale Ergebnis für Sie erzielen können.

Unkonventionell. Zuverlässig.

In all den Jahren konnten wir oft beobachten, wie Vermieter oder deren Vertreter eklatante Fehler im Verfahren machten, zum Beispiel in Bezug auf Rügepflichten des Mieters oder Präklusivfristen. Diese Fehler können uns dank unserer exzeptionellen mietrechtlichen Fachkompetenz nicht unterlaufen.

 

Wir selbst haben anders als Rechtsanwälte die Möglichkeit, Mieter direkt zu kontaktieren, ohne den Umweg über deren Rechtsvertreter gehen zu müssen. Erfahrungsgemäß steigt die Wahrscheinlichkeit außerbehördlicher Einigungen erheblich an, wenn eine direkte Kommunikation mit den Mietern stattfindet.

 

In den zahlreichen Rechtsverfahren der Vergangenheit sind uns diverse juristische Konstellationen aufseiten der Vermieter begegnet, die eine erfolgreiche Durchsetzung von Mietzinsreduktionen in der Praxis erheblich erschweren können. Dieses Know-How können wir zu Ihrem vollen Nutzen einsetzen.

Unser Angebot.

Zunächst bieten wir die Erstellung eines Gutachtens über individuelle Mietzinsverfahren an. Jedes Gutachten enthält eine mietrechtliche Analyse, eine Bewertung der Erfolgschancen und konkrete Handlungsempfehlungen. 

 

Darüber hinaus übernehmen wir optional Ihre Mietzins-Verfahren vor der Schlichtungsstelle oder vor Gericht und vertreten Sie vollumfänglich vor diesen Behörden. Dabei kooperieren wir mit renommierten Rechtsanwaltskanzleien. Indem Sie uns die Auseinandersetzungen anvertrauen, übergeben Sie Ihr Anliegen in die erfahrensten Hände und können sich wieder Ihrem Kerngeschäft widmen.

 

Unsere Strategie ist es zunächst, das Verfahren so zeitnah wie möglich und möglichst außerbehördlich zum Erliegen zu bringen. Ist dies nicht umsetzbar, kann es unter Umständen ratsam sein, das Verfahren vor Gericht zu bringen.

 

Unser Ziel ist es, Mietzinsrückforderungen bzw. Mietzinsreduktionen so gering wie möglich ausfallen zu lassen. Darüber hinaus bieten wir Ihnen die Möglichkeit, auf präventive Gestaltungsmöglichkeiten aufmerksam zu machen, die dazu dienen, die Chancen künftiger Mietzinsverfahren zu minimieren.

 

Eine detaillierte Analyse bestehender Mietverträge, insbesondere in Bezug auf die Wirksamkeit von Wertsicherungsklauseln und Lagezuschlagsvereinbarungen, ist ebenso Teil der Expertise unserer Rechtsanwälte.

Unser Honorar.

Individuelles Gutachten

Wir analysieren Ihr Mietzinsverfahren und erstellen ein individuelles Gutachten mit einer Bewertung der Erfolgschancen und konkreten Handlungsempfehlungen für €500,00 zzgl. USt.

Vertretung vor Schlichtungsstelle & Gericht

Wir streben langfristige Partnerschaften und Pauschalvereinbarungen pro Mietzinsverfahren an, die unabhängig von der Verfahrenslänge sind. Dadurch gewährleisten wir, kein Interesse daran zu haben, ein Verfahren unnötig in die Länge zu ziehen. Kommen Sie auf uns zu und wir machen Ihnen ein Angebot.

Abrechnung nach Aufwand

Alternativ sind auch Abrechnungen nach Aufwand möglich. Wir verlangen ein Stundenhonorar von EUR 350,00 zzgl USt.

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